Diese Website verwendet Cookies und Drittinhalte

Auf unserer Website verwenden wir Cookies, die für die Darstellung der Website zwingend erforderlich sind. Mit Klick auf „Auswahl akzeptieren“ werden nur diese Cookies gesetzt. Andere Cookies und Inhalte von Drittanbietern (z.B. YouTube Videos oder Google Maps Karten), werden nur mit Ihrer Zustimmung durch Auswahl oder Klick auf „Alles akzeptieren“ gesetzt. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, in der Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.

Kontakt
Frau lächelt

Kostenlose Deutschkurse für Schutzsuchende aus der Ukraine

Wir unterstützen Sie dabei, sich gut zurechtzufinden

Was brauchen Sie für die Teilnahme an einem Kurs?

  1. Sobald Sie eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel haben, können Sie für die Kursteilnahme einen Antrag (gem. § 44 Abs. 4 AufenthG) auf Zulassung zur Teilnahme bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
    Wir helfen Ihnen gern dabei!
  2. Wenn Sie noch kein Berechtigungs- oder Verpflichtungsschreiben haben, unterstützen wir Sie gern bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie Ihre DAA vor Ort gern für eine Erstberatung.
  3. Wir wählen mit Ihnen gemeinsam den richtigen Kurs aus.
  4. Sie melden sich an und starten dann mit dem Kurs.