Nachholen des Berufsabschlusses (Voll- und Teilzeit)
IHK-Externenprüfung*
Wer in der heutigen Arbeitswelt eine langfristige Perspektive haben will, muss als Grundvoraussetzung einen beruflichen Abschluss nachweisen können.
Das Berufsbildungsgesetz bietet für langjährige Berufspraktiker die Möglichkeit, nachträglich einen staatlichen Berufsabschluss zu erlangen. Hierzu bereitet Sie unser Bildungsangebot umfassend vor. Sie erlernen die fachtheoretischen Inhalte des gewünschten Berufsbildes und werden gezielt für die IHK-Abschlussprüfung fit gemacht.
*Voraussetzungen:
Gemäß Berufsbildungsgesetz (§45 Abs. 2) können Sie Ihren gewünschten Berufsabschluss nachholen, wenn Sie mindestens das 1,5 fache der regulären Ausbildungszeit eines Berufsbildes an Berufspraxis verfügen (z. B. 4,5 Jahre Praxis bei Kaufmann/-frau für Büromanagement).
Die Zulassung erfolgt mittels Zulassungsantrag bzw. Abstimmung bei der zuständigen IHK im Vorfeld.