Ausbildung "Staatlich anerkannte Sozialpädagogische Assistenz"
(früher: Kinderpfleger*in)
Die sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten sind im Fachkräftekatalog (§7 Kindergartenbetreuungsgesetz) den Aufgaben einer Erzieherin/eines Erziehers gleichgestellt. Sie sind wohl in der Betreuung als auch in der Bildung und Erziehung von Kindern im Alter von 0-10 Jahren tätig.
In Kindertagesstätten, Schülerhorten und vollstationären Einrichtungen begleiten sie die Kinder in Alltags-, Spiel- und Lernsituationen. Sie kooperieren mit den Eltern in einer verlässlichen Erziehungspartnerschaft und sind gleichberechtigte Teammitglieder.
Nach einer zweijährigen Berufsbewährung und einer Aufstiegsqualifizierung im Umfang von 160 Std. können sie auch Leitungsaufgaben übernehmen.